Unsere Ziele
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff AO) in seiner jeweils gültigen Fassung.
- wenn die Betreuung aufgrund einer gesundheitlichen Veränderung zeitweise nicht mehr gewährleistet werden kann.
- Die Elo®-Nothilfe hilft durch Organisation/Vermittlung und Abholung zur Kurzzeitpflege (Abholung und Pflegeplätze durch unterstützende Vereinsmitglieder). In einer Pflegevereinbarung, die über die Elo®-Nothilfe geschlossen wird, werden dem Eigentümer die Besitzrechte zugesichert.
- Unser Ziel: Wir möchten die Futterkosten durch (Sach-) Spenden abdecken!
Die Elo®-Nothilfe ist unter der Register-Nr. VR 2249 beim Amtsgericht in Limburg / Lahn eingetragen und vom Finanzamt Wiedenbrück als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Der Verein Elo®–Nothilfe (intern VEN) muss seine Ziele aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts durch seine eigenen Mitglieder verwirklichen.
Die Elo®–Nothilfe hilft Hunden in Not und fühlt sich besonders allen von der Elo® Zucht- und Forschungsgemeinschaft gezüchteten Hunden verpflichtet. Im Rahmen seiner Möglichkeiten ist der VEN bereit, jedem Hund in einer Notsituation zur Hilfe zu kommen und Elo®-Besitzern, sofern sie Mitglied des Elo®-Nothilfe e.V. sind, unter festgelegten Voraussetzungen auch finanziell unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Elo®–Nothilfe hilft in Notfällen und Notsituationen.
Jedem Einzelnen, der z. B. bei einem entlaufenden Hund unsere spontane Hilfe in Anspruch nehmen möchte, können wir unsere Unterstützung auch regional anbieten. Die zentral organisierte Koordination sowie daraus resultierende Aktivitäten werden durch unsere bereitwilligen Mitglieder durchgeführt
Unser Ziel: Wir möchten die entstehenden Fahrtkosten durch Spenden abdecken!
Kein Elo® soll in einer Notsituation leiden, sei sie nun humaner Art oder durch ein Problem in der Mensch-Hund-Beziehung entstanden. Ebenso möchten wir verhindern, dass ein Elo® in einem Tierheim untergebracht oder dort gar längere Zeit verbleiben muss.
Es ist unser vorrangiges Ziel dem Elo das Verbleiben in seinem Zuhause zu ermöglichen.
Eine Notsituation ist gegeben,
- wenn finanzielle Hilfe für eine notwendige medizinische Behandlung des Hundes in Anspruch genommen werden muss.
- Die Elo®-Nothilfe hilft durch finanzielle Unterstützung, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Notwendigkeit der Behandlung unmittelbar mit der finanziellen Notsituation in Verbindung steht. Der Verfahrensablauf und die Voraussetzungen sind in den Vergaberichtlinien festgelegt.
- Unser Ziel: Wir möchten die Finanzierung durch Mitglieds- und Spendenbeiträge abdecken!
- wenn die Betreuung aufgrund einer veränderten Lebenssituation durch den Eigentümer/Elo®-Besitzer nicht mehr gewährleistet werden kann (Abgabe).
- Die Elo®-Nothilfe hilft durch Organisation/Vermittlung und Abholung des Elos. In einem juristisch geprüften Übernahmevertrag zwischen dem abgebenden Besitzer und der Elo®-Nothilfe e.V. werden die Besitzrechte am Hund entsprechend gesichert bzw. übertragen.