Bis spätestens acht Werktage vor dem Tag der Mitgliederversammlung kann jedes
Mitglied beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten
nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Versammlungsleiter (i. d. R. ein Vorstandsmitglied) hat zu Beginn der Versammlung
die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
Voraussetzung für die Ergänzung der Tagesordnung ist die Anwesenheit des
Antragstellers sowie die Antragstellung in schriftlicher Form.
Über die Ergänzung der Tagesordnung, die erst am Tag der Mitgliederversammlung
gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist
eine Mehrheit von drei Viertel (75%) der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von
Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den
Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.