Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der 1. Jahreshälfte, soll die ordentliche
Mitgliederversammlung stattfinden.
Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche
Benachrichtigung (Brief / E-Mail) einberufen.
Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom
Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse / E-Mail-Adresse gerichtet
ist.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.