In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, auch ein Ehrenmitglied,
eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Entgegennahme der Berichte; Entlastung des Vorstands
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.