Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen oder im schriftlichen Umlaufverfahren,
das auch in elektronischer Form erfolgen kann.
Zu den Sitzungen des Vorstands lädt ein Mitglied des gewählten Vorstands schriftlich,
fernmündlich oder per Mail ein; in jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von vier Wochen
einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend
sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Patt-Situationen ist der betreffende Beschluss nicht gefasst. Stimmenübertragungen
sind nicht möglich.
Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von den
Sitzungsteilnehmern zu unterschreiben.