Mitglied des Vereins kann jede natürliche, volljährige oder juristische Person,
Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins
nachhaltig zu fördern.
Die Mitgliedschaft ist unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen, es ist ein
vollständig ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft vorzulegen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet
zu werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Aufnahme in den Verein wird dem neuen Mitglied schriftlich mitgeteilt, mit der
Aufnahme beginnt die Beitragspflicht.