Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d.
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff AO) in seiner
jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist insbesondere:
Förderung des Tierschutzes und Verhütung von Tierquälerei
Förderung der Tiergesundheit und die in diesem Zusammenhang stehende
Förderung von Wissenschaft und Forschung
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen oder Organisationen zur Unterstützung
und Ergänzung der aufgeführten Vereinszwecke
Unterstützung von Hundebesitzern des Markenhundes Elo, die wegen ihres
geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage
Hilfe benötigen
Hilfestellung bezüglich in Not geratener Elos und Hilfe bei der Vermittlung,
grenz- und länderübergreifend.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Förderung des Tierschutzgedankens durch Aufklärung der Bevölkerung
Unterstützung der Bevölkerung zur Verhütung von Tiermisshandlung und
Tierquälerei
Finanzielle Unterstützung bei sozial indizierten Notfällen sowie finanzielle Hilfe
bei notwendiger Medikation oder Vermittlung dieser Hunde Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten - u. a. zur Bekämpfung von
Erbkrankheiten bei Hunderassen
Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Tiergesundheit und artgerechten
Hundehaltung durch Beratung bei Haltungs-, Erziehungs- und Ernährungsfragen
Beratung und Information für Besitzer des Markenhundes Elo mit spezifischen,
förderbaren Wesensmerkmalen oder jener, die Interesse an diesen Hunden
haben
Gewinnung von Mitgliedern und Förderern sowie deren Betreuung
Ehrenamtstätigkeiten im ideellen Bereich
Ziele:
Aufbau eines Förderkreises zur Erweiterung der finanziellen
Handlungsmöglichkeit
Gewinnung von Förderern und weiteren Vereinsmitgliedern
Aufbau eines Nothilfenetzes
Schaffung von regionalen Kurzzeitpflegeplätzen
Konzepterstellung für Sonderförderprojekte, wie beispielsweise die Ausbildung
eines Elos im Besuchs- und Begleitungsdienst oder als Diabetikerwarnhund durch
Spenden (finanzierte Ausbildung von Hund und Halter, Impfungen, Versicherung,
etc.)
Gezielte Spendenaufrufe - z. B. zur Deckung von Tierarztrechnungen für Bluttests,
Medikamente, Impfungen, Operationen, ggf. Kastrationen oder Futter
Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten außerhalb der Vergaberichtlinien keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das
Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, begünstigt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.